Stockholmer Blutbad im Schweden-Lexikon

Stockholm ist heute eine Stadt, in der es zahlreiche Sehenswürdigkeiten gibt. Aber in der schwedischen Hauptstadt war nicht immer alles „Friede, Freude, Eierkuchen“ – so fand zum Beispiel am 8. und 9. November 1520 das Stockholmer Blutbad statt. Den Befehl zu diesem Blutbad – angerichtet unter Adligen – gab König Christian II. bei den Krönungsfeierlichkeiten in Stockholm. Schweden wurde damals von den dänischen Königen beherrscht und Mitglied der Kalmarer Union. Schweden jedoch hatte eine starke Unabhängigkeitsbestrebung. Dies führte dazu, dass das Land teilweise durch Reichsverwesern regiert wurde. Christian II. wäre der legitime Erbe des schwedischen Throns gewesen im Jahr 1513. 1517 versuchte er auch seinen Anspruch geltend zu machen. Reichsverweser Sten Sture dem Jüngeren regierte Schweden damals. 1520 wurde er durch Christian II. besiegt und versprach den Anhängern von Sten Sture dem Jüngeren Amnestie. Gegen sie jedoch gab es einen Anklageschrift, die durch Erzbischof Trolle am 7. November 1520 vorgelegt wurde und die darin namentlich genannten Personen der Ketzerei beschuldigt wurden. Es gab ein geistliches Gericht, wobei sich dieses vor allem auf ältere Dokumente stützte, durch die der Erzbischof 1517 abgesetzt worden war. Die Anhänger Sten Stures wurden für schuldig befunden. Hingerichtet durch Enthauptung wurden diese noch am gleichen Tag. Obwohl durch Erzbischof Trolle eingeleitet, war der Prozess vermutlich durch König Christian II. initiiert worden. Da es sich um Ketzerei handelte, war Christian II. an sein Versprechen der Amnestie nicht gebunden. Gustav I. Wasa, führte ab 1523 das Land als König von Schweden heraus aus der Kalmarer Union. Somit hat das Blutbad von Stockholm letztlich die Ablösung Schwedens aus der Kalmarer Union.

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