
Politik im Schweden-Lexikon
Von der Staatsform her ist Schweden eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Das Staatsoberhaupt seit 1973 ist König Carl XVI. Gustaf. Schweden hat ein Einkammer-Parlament, den Reichstag. Dieser hat 349 Abgeordnete. Gewählt wird alle vier Jahre. Vertreten sind im Reichstag sieben Parteien. Der Reichstag hat die Aufgabe der Ernennung des Ministerpräsidenten, der wiederum die Minister ernennt. Wie in jeder anderen parlamentarischen Monarchie auch, die es auf der Welt sonst noch gibt, so zum Beispiel in Belgien, in Dänemark, in den Niederlanden, aber auch in Japan und Australien, wie auch in Kanada und letztlich auch in Spanien, über der König von Schweden auf die Regierungsgeschäfte nur sehr wenig Einfluss aus. König Carl XVI. Gustaf und die übrigen Mitglieder der königlichen Familie üben lediglich repräsentative Tätigkeiten aus. Eines Tages wird die derzeitige Kronprinzessin Victoria Staatsoberhaupt sein. Seit 1980 steht die Thronfolge in Schweden nämlich auch Frauen offen. Zu einer parlamentarisch-demokratischen Monarchie machte Schweden König Gustav VI. Adolf, der Großvater und Amtsvorgänger des heutigen Königs. Dessen Regierungszeit war von 1950 bis 1973. Sein Sohn Gustaf Adolf Oscar Fredrik Arthur Edmund starb 1947 bei einem Flugzeugabsturz, was den heutigen Regenten schon mit knapp einem Jahr zum Kronprinzen machte. Bei Reisen ins Ausland zur Zeit bei der Königsfamilie aktiv sind vor allem der König selbst, wie auch Königin Silvia, aber vor allem auch Kronprinzessin Victoria. Die Königsfamilie vertritt das Land bei zahlreichen Anlässen. Die Mitglieder der Königsfamilie sind zudem in vielen Hilfsorganisationen engagiert. So ist zum Beispiel Königin Silvia Schirmherrin von mehr als 60 Organisationen und Vereinigungen in Schweden.
Das schwedische Modell – das soziale System in Schweden
In Schweden existiert ein hohes Soziales Netz, das „schwedische Modell“. Es handelt sich hierbei um ein politisches Projekt, das in den Jahren 1890 bis 1930 in Schweden entwickelt wurde und die Grundlagen für ein umfassendes Sozialsystem schafften. Das schwedische Sozialsystem umfasst dabei – vom kleinen Kind bis zum alten Greis, was Schweden zum Wohlfahrtsstaat machte. Der Höhepunkt der Absicherung lag dabei für die schwedische Bevölkerung in den 1970er Jahren. In Schweden hat dabei ein Kind ab seinem 2. Lebensjahr ein Anspruch auf eine öffentliche Kinderbetreuung, die auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt ist. Es gibt eine Vorschule für 1 bis 5 Jahre alte Kinder, gefolgt von den Freizeitheimen in den Grundschulen, wobei die Unterbringung der Kinder in diesen Betreuungseinrichtungen gebührenpflichtig sind, die Gebühren sich aber nach dem Einkommen der Eltern richten. Kindergeld gibt es in Schweden auch. Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit setzt eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft voraus. Aber wer auch kein Mitglied ist bekommt Unterstützung, und zwar in Höhe des Sozialhilfesatzes. Das Gesundheitswesen in Schweden wird durch die Einnahmen aus der Einkommenssteuer finanziert. Bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro müssen Medikamente selbst bezahlt werden. Zahnarztkosten müssen ab dem 20. Lebensjahr von jedem Schweden selbst bezahlt werden. Im Rahmen der Krankenversicherung haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Wie auch Deutschland, so hat auch Schweden das Problem einer immer ältere werdenden Bevölkerung. Rund 20 Prozent der Schweden sind heute schon im Rentenalter. 1999 wurde aufgrund der demografischen Entwicklung ein neues Rentensystem eingeführt. Die Altenpflege wird dabei auch aus den Einnahmen der Einkommenssteuer bestritten.
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